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Fränkischer Tag Lokales 15.9.2001

"Freie Meinungsäußerung" - Richter begründet "Zigeunerjuden"-Urteil

 

KEMPTEN. Das Landgericht Kempten hat am Freitag in Auszügen die schriftliche Begründung seines heftig umstrittenen "Zigeunerjuden"- Urteils vorgelegt. Darin schreibt Richter Günther Bischoff, der Angeklagte sei freizusprechen gewesen, weil seine Äußerung noch nicht als Angriff gegen die Menschenwürde oder als Schmähkritik oder Formalbeleidigung angesehen werden könne.

Im August hatte das Gericht den ehemaligen Oberallgäuer Republikanerchef Hermann Reichertz in der Berufung vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.

Reichertz hatte in einer Pressemitteilung den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman (CDU), als "Zigeunerjuden" bezeichnet.

Der Persönlichkeitsschutz des Verletzten müsse im Rahmen der Abwägung mit dem Grundrecht des Angeklagten auf Meinungsfreiheit zurücktreten, schreibt der Richter. Die Äußerung von Reichertz unterliege dem Schutz des Artikels 5 des Grundgesetztes auf freie Meinungsäußerung: In dem Wort "Zigeunerjude" sei "keine Formalbeleidigung zu sehen". Die Begriffe "Jude" und "Zigeuner" seien an sich wertneutral.

Die Verwendung des Begriffs "Zigeunerjude" wird in der Urteilsbegründung aber kritisiert: "Dennoch erachtet das Gericht die zusammengesetzte Verwendung dieser Begriffe in der Bezeichnung als "Zigeunerjude", insbesondere einem jüdischen Mitbürger gegenüber ... als verletzend und herabwürdigend und damit als beleidigend". Friedman müsse die Äußerung jedoch hinnehmen, "da er in der Öffentlichkeit zu Fragen der Politik in scharfer polemisierender Form Stellung genommen hat und daher die inkriminierte Meinungsäußerung des Angeklagten noch als adäquate Reaktion auf den vorangegangenen Vorgang verstanden werden kann". Allerdings stelle die Äußerung gegenüber einem jüdischen Mitbürger in so herausragender Stellung "eine nicht akzeptable Kränkung" dar.

© Fränkischer Tag 2001

 

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Stuttgarter Zeitung Politik 15.9.2001

Gericht begründet "Zigeunerjuden-Urteil''

 

MÜNCHEN (AP). Das Landgericht Kempten hat sein umstrittenes "Zigeunerjuden''-Urteil im Rechtsstreit des Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, begründet. Der Begriff sei zwar beleidigend und ein "negatives und verletzendes Werturteil'', die Meinungsfreiheit des angeklagten Reichertz wiege jedoch schwerer als die Persönlichkeitsrechte Friedmans.

Das Gericht hatte vor knapp drei Wochen den früheren Oberallgäuer "Republikaner''- Chef Hermann Reichertz vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Er hatte Friedman in einer Pressemeldung als "Zigeunerjuden'' bezeichnet. Das Gericht missbilligte in seiner Begründung die Äußerung und bedauerte, Friedman "keinen besseren Rechtsschutz geben zu können''. Friedman hatte das Urteil als einen Skandal bezeichnet, das die rechte Szene ermutige. "Das Gericht hat mich mehr beleidigt und verletzt als der Angeklagte'', sagte der Vizepräsident des Zentralrats. Auch Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hatte scharfe Kritik geäußert. Die Staatsanwaltschaft ist in Revision gegangen.

 

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Frankfurter Rundschau Politik 14.9.2001

"Zigeunerjude" für Richter kein Angriff auf Würde

 

KEMPTEN, 14. September (dpa). Das Landgericht Kempten hat am Freitag in Auszügen die Begründung seines umstrittenen "Zigeunerjuden"-Urteils vorgelegt.

Darin schreibt Richter Günther Bischoff, der Angeklagte sei freizusprechen gewesen, weil seine Äußerung noch nicht als Angriff gegen die Menschenwürde oder als Schmähkritik oder Formalbeleidigung angesehen werden könne. Im August hatte das Gericht den ehemaligen Oberallgäuer "Republikaner"-Chef Hermann Reichertz vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Reichertz hatte den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman (CDU), als "Zigeunerjuden" bezeichnet.

Die Verwendung des Begriffs "Zigeunerjude" wird aber kritisiert: "Dennoch erachtet das Gericht die zusammengesetzte Verwendung dieser Begriffe in der Bezeichnung als "Zigeunerjude", insbesondere einem jüdischen Mitbürger gegenüber ... als verletzend und herabwürdigend und damit als beleidigend."

Friedman müsse die Äußerung jedoch hinnehmen, "da er in der Öffentlichkeit zu Fragen der Politik in scharfer polemisierender Form Stellung genommen hat und daher die inkriminierte Meinungsäußerung des Angeklagten noch als adäquate Reaktion auf den vorangegangenen Vorgang verstanden werden kann".

Copyright © Frankfurter Rundschau 2001

 

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Junge Welt Vermischtes 14.9.2001

jW sprach mit Anita Awosusi, Leiterin des Referats »Dialog« im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg

Interview - 15.09.2001

 

Der alte Geist?

jW sprach mit Anita Awosusi, Leiterin des Referats »Dialog« im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg

F: Ende August hat ein bayrisches Landgericht einen Funktionär der »Republikaner« vom Vorwurf freigesprochen, den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, mit dem Begriff »Zigeunerjude« beleidigt zu haben. Diese Aussage sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und kein Angriff auf die Menschenwürde, meinte der Richter. Ein Einzelfall?

Das ist ein skandalöses Urteil. Wenn heute solche Aussagen gemacht werden, ohne daß der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird, dann fühlt man sich an die Gerichtsbarkeit des Nationalsozialismus erinnert. Mit diesem Fehlurteil werden Sinti und Roma, aber auch die jüdische Minderheit diffamiert und entwürdigt; die alte NS- Rassenideologie lebt wieder auf. Das ist ein Freibrief für Rechtsradikale. Leider ist dieses Urteil kein Einzelfall. Bereits vor zwei Jahren hat ein Richter einem Vermieter zugestimmt, der gemeint hatte, man dürfe »Zigeunern« keine Wohnung vermieten. Auch staatliche Stellen beteiligen sich an dieser Form von Rassismus, etwa die bayrische Landesregierung. Sie notiert die Namen aller Sinti und Roma in einer eigenen Datei. Wir versuchen seit drei Jahren, gegen diese Form der »Sondererfassung« juristisch vorzugehen, doch bislang ohne Erfolg. Diese Praxis erinnert an die Zeit des Nazi-Faschismus.

F: Bürokratische Schikanen, rassistische Ausgrenzung, Polizeiwillkür, Terror von Neonazis - in welchem Ausmaß sind deutsche Sinti und Roma heute davon betroffen?

Das ist ein Thema, das uns leider täglich beschäftigt. Die 100 000 Sinti und Roma sind ebenso von Anschlägen und Haßtiraden gewaltbereiter Neonazis betroffen wie alle Menschen mit anderer Hautfarbe und anderer Nationalität oder wie die jüdische Bevölkerung in Deutschland. Auch die Tradition des behördlichen Rassismus lebt fort.

F: Die Wanderausstellung des Dokumentations- und Kulturzentrums über den Völkermord der Nazis an den Sinti und Roma wurde seit 1998 in 20 deutschen Städten gezeigt. Wie war die Resonanz?

Die Resonanz ist gut bis sehr gut; in Nürnberg etwa hatten wir 20 000 Besucher. Die Ausstellung ist im nächsten Jahr bereits ausgebucht. Die Anfragen reichen bis ins Jahr 2004. Dieser große Zuspruch zeigt jedoch auch, daß das Wissensdefizit über den meist verschwiegenen Völkermord an den Sinti und Roma enorm groß ist. Nachdem der Genozid noch unter der Regierung Schmidt im Jahr 1982 offiziell anerkannt wurde, hat sich zwar sehr viel bewegt, auch weil der Zentralrat deutscher Sinti und Roma dies eingefordert hat. Doch erst seitdem die Ausstellung unterwegs ist, erfahren die Menschen vor Ort, daß es auch in ihrer Stadt Sinti und Roma gegeben hat, die ebenso Opfer der Nazis geworden sind wie die jüdischen Bürger.

F: Was möchte die Ausstellung erreichen?

Wir wollen in erster Linie über den nationalsozialistischen Völkermord an 500 000 Sinti und Roma aufklären und ihn in seiner - in unserer Geschichte - historischen Einzigartigkeit sichtbar werden lassen: als Versuch der totalen Vernichtung einer Minderheit aufgrund ihrer bloßen Existenz. Im Zentrum der Ausstellung stehen die Biographien der von Verfolgung und Vernichtung betroffenen Menschen. Der Völkermord bekommt ein Gesicht. Wir wollen aber auch aktuelle Vorurteile abbauen, indem wir die ganz andere Lebenswirklichkeit der Sinti und Roma jenseits der klischeebesetzten Lagerfeuerromantik zeigen: nicht als »kriminelle Zigeuner«, exotische Nomaden oder »lustiges Wandervolk«, das in manchen Trink- und Wanderliedern heute immer noch tradiert wird, sondern als Menschen wie du ich.

Interview: Martin Höxtermann

 

*** Infos zur Ausstellung: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Bremeneckgaße 2, 69117 Heidelberg, Tel.

06221-981102, Fax 06221- 981177

 

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Nürnberger Zeitung Lokales 15.9.2001

„Zigeunerjuden"-Urteil: Freispruch aus formalen Gründen nötig Richter: Meinungsäußerung vor Persönlichkeitsschutz

 

KEMPTEN (dpa). – Das Landgericht Kempten hat gestern in Auszügen die schriftliche Begründung seines heftig umstrittenen „Zigeunerjuden"-Urteils vorgelegt.

Darin schreibt Richter Günther Bischoff, der Angeklagte sei freizusprechen gewesen, weil seine Äußerung noch nicht als Angriff gegen die Menschenwürde oder als Schmähkritik oder Formalbeleidigung angesehen werden könne. Im August hatte das Gericht den ehemaligen Oberallgäuer Republikanerchef Hermann Reichertz in der Berufung vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Reichertz hatte in einer Pressemitteilung den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman (CDU), „Zigeunerjude" genannt.

 

Keine Formalbeleidigung

 

Der Persönlichkeitsschutz des Verletzten müsse im Rahmen der Abwägung mit dem Grundrecht des Angeklagten auf Meinungsfreiheit zurücktreten, schreibt der Richter. Die Äußerung von Reichertz unterliege dem Schutz des Artikels 5 des Grundgesetztes auf freie Meinungsäußerung: „Ein Wertungs- bzw. Meinungsexzess in Form des Angriffs auf die Menschenwürde und der Schmähkritik ist unter Berücksichtigung des Zusammenhangs und des Angriffsziels (noch) nicht gegeben." In dem Wort „Zigeunerjude" sei „keine Formalbeleidigung zu sehen", da beide Begriffe an sich wertneutral seien.

Die Verwendung des Begriffs „Zigeunerjude" wird in der schriftlichen Urteilsbegründung aber kritisiert: „Dennoch erachtet das Gericht die zusammengesetzte Verwendung dieser Begriffe in der Bezeichnung als „Zigeunerjude", insbesondere einem jüdischen Mitbürger gegenüber ... als verletzend und herabwürdigend und damit als beleidigend".

Friedman müsse die Äußerung jedoch hinnehmen, „da er in der Öffentlichkeit zu Fragen der Politik in scharfer polemisierender Form Stellung genommen hat und daher die inkriminierte Meinungsäußerung des Angeklagten noch als adäquate Reaktion auf den vorangegangenen Vorgang verstanden werden kann". Allerdings stelle die Äußerung gegenüber einem jüdischen Mitbürger in so herausragender politischer Stellung „eine nicht akzeptable Kränkung" dar.

Nach Auskunft des Landgerichts hat der Vorsitzende Richter der Berufungskammer einer vollständigen Veröffentlichung nicht zugestimmt. Der Grund dafür sei eine mögliche weitere Verhandlung in diesem Fall. Die Staatsanwaltschaft Kempten hat Revision eingelegt. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Kempten im März eine Geldstrafe von 6000 Mark verhängt.

© NÜRNBERGER ZEITUNG

 

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Nürnberger Nachrichten Lokales 15.9.2001

Landgericht begründet Urteil - „Äußerung ist hinzunehmen"

Begriff „Zigeunerjude" nicht als strafbare Beleidigung gesehen

 

KEMPTEN (dpa) – Das Landgericht Kempten hat in Auszügen die schriftliche Begründung seines heftig umstrittenen „Zigeunerjuden"-Urteils vorgelegt.

Darin schreibt Richter Günther Bischoff, der Angeklagte sei freizusprechen gewesen, weil seine Äußerung „noch nicht als Schmähkritik oder Formalbeleidigung" angesehen werden könne. Der frühere Republikaner-Funktionär Hermann Reichertz hatte den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman (CDU), als „Zigeunerjuden" bezeichnet.

Der Persönlichkeitsschutz Friedmans müsse „im Rahmen der Abwägung mit dem Grundrecht des Angeklagten auf Meinungsfreiheit zurücktreten", schreibt der Richter. Die Äußerung von Reichertz unterliege dem Schutz des Artikels 5 des Grundgesetztes auf freie Meinungsäußerung: „Ein Wertungs- bzw. Meinungsexzess in Form des Angriffs auf die Menschenwürde und der Schmähkritik ist unter Berücksichtigung des Zusammenhangs und des Angriffsziels (noch) nicht gegeben." In dem Wort „Zigeunerjude" sei „keine Formalbeleidigung zu sehen". Die Begriffe „Jude" und „Zigeuner" seien an sich wertneutral.

Das Gericht erachtet die zusammengesetzte Verwendung dieser Begriffe in der Bezeichnung als „Zigeunerjude", insbesondere einem jüdischen Mitbürger gegenüber „als verletzend und herabwürdigend und damit als beleidigend".

Friedman müsse die Äußerung jedoch hinnehmen, „da er in der Öffentlichkeit zu Fragen der Politik in scharfer polemisierender Form Stellung genommen hat und daher die inkriminierte Meinungsäußerung des Angeklagten noch als adäquate Reaktion auf den vorangegangenen Vorgang verstanden werden kann".

Die Staatsanwaltschaft Kempten hat Revision eingelegt. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Kempten Reichertz zu einer Geldstrafe von 6000 Mark verurteilt.

 

© NÜRNBERGER NACHRICHTEN

 

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Nürnberger Nachrichten Lokales 15.9.2001

Kommentar: Spitzfindig

Gründe für Kemptener Urteil

Das Urteil des Landgericht Kempten, das den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland und CDU-Politiker Michel Friedman durch die Bezeichnung „Zigeunerjude" im strafrechtlichen Sinn nicht beleidigt sieht, wurde schon am Tag der Verkündung zurecht heftig kritisiert. Jetzt liegt die schriftliche Begründung vor. Leider macht sie die Sache nicht besser.

Über weite Strecken ergeht sich der Vorsitzende Richter Günther Bischoff in juristischen Spitzfindigkeiten, die die auch bei einigem Wohlwollen nur schwer nachzuvollziehen sind. Die üble Verbalattacke soll nicht einmal eine „Formalbeleidigung" sein, weil die Begriffe „Jude" und „Zigeuner" für sich genommen jeweils als wertneutral zu betrachten sind. Auch eine strafbare Schmähkritik will das landgericht in der Bezeichnung „Zigeunerjude" nicht erkennen. Wer sich mit der Bedeutung von Worten ernsthaft befasst, kann sich darüber gelinde gesagt nur wundern.

Nicht nur verwunderlich, sondern ausgesprochen bedenklich ist ein anderes „Argument". Friedman müsse sich „Zigeunerjude" nennen lassen, weil er selbst „in der Öffentlichkeit zu Fragen der Politik in scharfer polemisierenter Form Stellung genommen hat". Überspitzt formuliert heisst das ja wohl, Friedman sei im Grunde selbst daran Schuld, wenn er mit übelsten Begriffen bezeichnet wird.

In der Revision wird dem Kemptner Landgericht hoffentlich klar gemacht, dass politische Polemik das Recht eines Michel Friedman und auch eines Republikaner-Funktionärs ist. Und dass es zwischen Polemik und der bewusst bösartigen Beleidigung einen klaren Unterschied gibt. Das Amtsgericht hat dies erkannt, beim Landgericht steht die Einsicht noch aus.

PETER ABSPACHER

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© NÜRNBERGER NACHRICHTEN

 

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Berliner Zeitung Politik 16.9.2001

BerlinOnline: Zwei Fälle - kein Fall

Zwei Fälle - kein Fall

 

Zur Einstimmung eine neuere deutsche Juristenweisheit: Wer einen Juden als "Zigeunerjuden" bezeichnet, denkt sich dabei nichts Böses. Sollte er sich doch etwas Böses dabei denken, muss sich gleichwohl das Gericht nichts Böses denken, sondern wird dem, der Böses gedacht hatte, attestieren, dass er nur seine Meinungsfreiheit in Anspruch genommen hat, also sich nichts Böses hat denken können, selbst wenn er etwas Böses gedacht haben sollte. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt. So viel zum Fall Michel Friedman und seinen Erfahrungen mit der Rechtsprechung des Landgerichts Kempten. Derart juristisch eingestimmt und vorbereitet wenden wir uns nun der Schändung der Gedenkstätte des Konzentrationslagers Dachau am vergangenen Wochenende zu.

Es heißt, die Täter hätten Baracken mit antisemitischen und antiamerikanischen Parolen besprüht, wobei sie sich - wie wir uns in Erinnerung an die oben zitierte Juristenweisheit zu denken haben - entweder nichts Böses gedacht oder nur eine Meinung geäußert haben. "Frank und frei", wie nicht nur der Berliner sagt. Christian Bommarius

 

 

 

++++++++++++++++++++++ ENDE ++++++++++++++++++++++++