Presse-Infos zu >Skinhead-Prozess< (1)

 

 

 

 

Freie Presse Politik 27.9.2001

Mittelbayerische Zeitung Politik 27.9.2001 17:26

Prozess wegen brutalem Münchner Skinhead-Überfall

Verfahren gegen Hauptverdächtige / Sechs Angreifer bereits verurteilt

Rheinpfalz Online Politik 27.9.2001 19:24

 

Prozess um Münchner Skinhead-Überfall auf Griechen

Angeklagten wird versuchter Mord zur Last gelegt

 

Vor dem Münchner Landgericht hat der Prozess gegen die mutmaßlichen Haupttäter bei einem brutalen Skinhead-Überfall auf einen Griechen Anfang des Jahres begonnen. Den zwei jungen Männern und einer 18-jährigen Frau wird versuchter Mord aus ausländerfeindlichen Motiven vorgeworfen. Zwei weitere Männer müssen sich zudem wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Angeklagten sollen am 13. Januar den 31-jährigen Griechen gemeinsam mit anderen Skinheads angegriffen und mit Tritten und Schlägen lebensgefährlich verletzt haben.

Zu Prozessbeginn schloss der Vorsitzende der Jugendkammer die Öffentlichkeit aus. Das große Interesse könne zum Imponiergehabe bei den Angeklagten führen und damit die Wahrheitsfindung behindern.

Außerdem könne der Lebensweg der Angeklagten behindert werden, hieß es zur Begründung. Das angeklagte Mädchen, eine Nachfahrin des früheren Reichskanzlers und späteren Vize-Kanzlers von Adolf Hitler, Franz von Papen, äußerte nach Angaben des Richters in Briefen die Furcht vor dem großen Medieninteresse an ihrem Fall.

Die zur Tatzeit 17-jährige Von-Papen-Nachfahrin soll laut Anklage den Übergriff provoziert haben. Sie soll am Rande einer Geburtstagsfeier, zu der gut 60 Skinheads und Neonazis in der Münchner Kneipe "Burg Trausnitz" versammelt waren, den Griechen auf offener Straße beleidigt und geschlagen haben. Nachdem dieser sich wehrte, sollen ihr 20-jähriger Freund Christoph Sch. und der 18-jährige Dominic B. auf den Mann zugestürmt und ihn mit Springerstiefeln getreten und mit Fäusten geschlagen haben. Der Grieche erlitt bei dem Angriff schwere Augen- und Kopfverletzungen.

Erst eine Gruppe junger Türken beendete mit ihrem beherzten Eingreifen die brutalen Attacken. Nach ihrem Einschreiten entwickelte sich eine Massenschlägerei mit weiteren aus der Kneipe zur Hilfe eilenden Skinheads, bei der mehrere weitere Menschen schwer verletzt wurden.

Der bei dieser Schlägerei bewusstlos geschlagene Sch. wurde anschließend bei der Münchner Burschenschaft Danubia versteckt und konnte erst nach tagelanger Flucht und internationaler Fahndung in Rotterdam gefasst werden. Er sitzt wie die beiden mitangeklagten Haupttäter in Untersuchungshaft.

© Copyright von AFP.

 

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Süddeutsche Zeitung Lokales 27.9.2001

Richter schließen Öffentlichkeit aus

Auftakt im Skinhead-Prozess: Keine Spur mehr von kahlrasierten Schädeln

 

Die Justiz schützt die mutmaßlichen Haupttäter vor „Bloßstellung" – gegen den Willen der Verteidiger -- [von Alexander Krug]

Der mit Spannung erwartete Prozess um die brutale Misshandlung eines Griechen durch eine Horde Skinheads findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Jugendgericht begründete die Maßnahme mit Hinweis auf den Schutz der Angeklagten vor einer „Bloßstellung". Die Verteidiger hatten sich ausdrücklich für ein öffentliches Verfahren ausgesprochen, um „einige Dinge richtig zu stellen".

Vor den Absperrgittern im Saal B177 in der Nymphenburger Straße herrschte gestern ein starker Andrang. Vielen Zuhörern und von außerhalb angereisten Pressevertretern wurde der Zutritt in den bereits nach wenigen Minuten überfüllten Sitzungsssaal verwehrt. Die wegen versuchten Mordes angeklagten Maria von P., 18, Christoph S., 20, und Dominic B., 19, wurden von Justizbeamten in den Sitzungssaal geführt.

Andre K., 19 und Norman B., 25, sind derzeit auf freiem Fuß, sie sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Quintett hat sich in seit der Tat vom 13. Januar äußerlich stark verändert. Von Glatzen und nahezu kahlrasierten Schädeln keine Spur mehr, auch die üblichen Skin-Insignien wie Bomberjacke und Springerstiefel fehlten, einige Angeklagte trugen sogar Sakko.

Maria von P. zeigte ein spöttisches Lächeln, als sie auf der Anklagebank Platz nahm. Weil sie zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, gilt für sie in jedem Fall das Jugendstrafrecht. Staatsanwalt Konrad Beß regte darum an, sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu vernehmen. Dagegen sprach sich ihr Anwalt Andre Picker aus, auch die Mutter von Maria von P. erklärte in einer Verhandlungspause, sie sehe es lieber, wenn die Öffentlichkeit zugelassen werde.

Das Gericht setzte sich darüber hinweg. Richter Werner Ulrich erklärte mit Hinweis auf das Jugendgerichtsgesetz (JGG), ein Ausschluss sei wegen „jugendpsychologischer und jugendpädagogischer Erwägungen" geboten. Weil der Prozess ein „so großes Aufsehen" errege, bestehe die Gefahr einer „Stigmatisierung" und „Bloßstellung" der Angeklagten. Ulrich zitierte aus zwei Briefen, die Maria von P. aus der Haft geschrieben hatte. „Der Knast ist nicht das Schlimmste", heißt es darin, schlimmer sei der „Presserummel", der die „ganze Familie mithineinziehe. „Wo soll ich mich bewerben nach dieser ganzen Scheiße", klagt sie weiter. Für das Gericht sind diese Briefe ein Beleg dafür, dass die Angeklagte „Hemmungen hat, öffentlich über ihre Taten auszusagen". Es bestehe auch die Gefahr, dass sie mit ihren Aussagen zu „imponieren" versuche. Dies gelte im übrigen auf für die anderen Angeklagten.

„Das ist ein Skandal, die werden hier mit Clacéhandschuhen angefasst" , rief ein erboster Zuhörer, als der Saal geräumt wurde. Draußen wurde heftig weiter diskutiert. Mit von der Partie auch das Ex-Danubia-Mitglied Reiner M., 25, der erst kürzlich vor Gericht stand. „Schluss mit der Gewalt gegen deutsche Frauen", brüllte er. Auch ein weiterer Burschenschafter produzierte sich mit dem Ruf „Freiheit für den deutschen Adel" vor den vielen Kameras. Der junge Mann von der Burschenschaft Normannia-Nibelungen zu Bielefeld war bereits in einem früheren Verfahren als Störer aufgefallen. Fast schon paradox mutete dann eine Mitteilung der Verteidiger an. Sie erklärten in einer Verhandlungspause, weder Maria von P. noch Christoph S. seien vorläufig zu einer Aussage bereit.

© 2001 Süddeutsche Zeitung GmbH

 

 

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Darmstädter Echo Lokales 27.9.2001

 

Echo Online: DEUTSCHLAND

Prozess um Münchner Skinhead-Überfall auf Griechen

Angeklagten wird versuchter Mord zur Last gelegt

 

Vor dem Münchner Landgericht hat der Prozess gegen die mutmaßlichen Haupttäter bei einem brutalen Skinhead-Überfall auf einen Griechen Anfang des Jahres begonnen. Den zwei jungen Männern und einer 18-jährigen Frau wird versuchter Mord aus ausländerfeindlichen Motiven vorgeworfen. Zwei weitere Männer müssen sich zudem wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Angeklagten sollen am 13. Januar den 31-jährigen Griechen gemeinsam mit anderen Skinheads angegriffen und mit Tritten und Schlägen lebensgefährlich verletzt haben.

Zu Prozessbeginn schloss der Vorsitzende der Jugendkammer die Öffentlichkeit aus. Das große Interesse könne zum Imponiergehabe bei den Angeklagten führen und damit die Wahrheitsfindung behindern. Außerdem könne der Lebensweg der Angeklagten behindert werden, hieß es zur Begründung. Das angeklagte Mädchen, eine Nachfahrin des früheren Reichskanzlers und späteren Vize-Kanzlers von Adolf Hitler, Franz von Papen, äußerte nach Angaben des Richters in Briefen die Furcht vor dem großen Medieninteresse an ihrem Fall.

Die zur Tatzeit 17-jährige Von-Papen-Nachfahrin soll laut Anklage den Übergriff provoziert haben. Sie soll am Rande einer Geburtstagsfeier, zu der gut 60 Skinheads und Neonazis in der Münchner Kneipe "Burg Trausnitz" versammelt waren, den Griechen auf offener Straße beleidigt und geschlagen haben.

Nachdem dieser sich wehrte, sollen ihr 20-jähriger Freund Christoph Sch. und der 18-jährige Dominic B. auf den Mann zugestürmt und ihn mit Springerstiefeln getreten und mit Fäusten geschlagen haben. Der Grieche erlitt bei dem Angriff schwere Augen- und Kopfverletzungen.

Erst eine Gruppe junger Türken beendete mit ihrem beherzten Eingreifen die brutalen Attacken. Nach ihrem Einschreiten entwickelte sich eine Massenschlägerei mit weiteren aus der Kneipe zur Hilfe eilenden Skinheads, bei der mehrere weitere Menschen schwer verletzt wurden. Der bei dieser Schlägerei bewusstlos geschlagene Sch. wurde anschließend bei der Münchner Burschenschaft Danubia versteckt und konnte erst nach tagelanger Flucht und internationaler Fahndung in Rotterdam gefasst werden. Er sitzt wie die beiden mitangeklagten Haupttäter in Untersuchungshaft.

 

© Copyright AFP Agence France-Presse GmbH 2001

 

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Neue Ruhr Zeitung Vermischtes 27.9.2001 21:26

Geburtstagsfeier endete mit Überfall auf Griechen

Fünf Skinheads stehen seit gestern wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Jugendkammer schloss Öffentlichkeit aus.

MÜNCHEN. Schweres Geschütz fährt die Münchner Staatsanwaltschaft gegen drei von fünf rechtsextremen Skin-heads auf, die sich seit gestern wegen eines Überfalls auf einen 31-jährigen Griechen vor dem Landgericht München I verantworten müssen. Die Rechtsextremisten, darunter eine 18-jährige Schülerin, haben nach Auffassung der Staatsanwaltschaft einem Griechen im Januar dieses Jahres vor einem Münchner Lokal derart gefährliche Verletzungen zugefügt, dass der Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt ist. Zwei weiteren Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen.

Weil der Sachverhalt frei und offen erörtert werden müsse, so der Vorsitzende Richter der Jugendkammer, und die Wahrheit umfassend ermittelt werden müsse, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Außerdem zitierte das Gericht aus einem Brief der 18-jährigen Angeklagten. Für sie sei nicht das Gefängnis "das Schlimmste", sondern die Medien.

Die Tat, die bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte, ereignete sich am Morgen des 13. Januar 2001 nach einer feuchtfröhlichen Geburtstagsfeier, an der rund 60 Skinheads in einem Lokal des Münchner Schlachthof-Viertels teilgenommen hatten und bei der auch extremistische Lieder zum Besten gegeben wurden.

 

Angepöbelt und schwer misshandelt

 

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war die 18-jährige Schülerin Maria P. aus dem Sauerland Auslöserin des Übergriffs. Auf der Straße habe sie den 31-jährigen Griechen angepöbelt. Als dieser sich zur Wehr setzte, sei er von der Schülerin, dem 20-jährigen Auszubildenden Christoph S. aus Plettenberg und dem 25-jährigen Lagerarbeiter Norman B. aus Freilassing (geboren in Duisburg) schwer misshandelt worden, heißt es in der Anklageschrift. Den Tötungsvorsatz folgern die Strafverfolger aus Bemerkungen wie "Scheiß-Grieche, jetzt musst du sterben", die dabei gefallen sein sollen.

Schließlich kamen dem am Boden liegenden Griechen einige junge Türken aus einem benachbarten Lokal zu Hilfe. Bis die Polizei eintraf, entwickelte sich eine wüste Prügelei mit mindestens 25 Personen. Der Grieche wurde bewusstlos mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik eingeliefert.

Dem 20-jährigen Angeklagten gelang die Flucht nach Holland, wo er nach einer internationalen Fahndung bei Rotterdam festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert wurde. In seiner Wohnung in Plettenberg fanden sich etliche Musik-CDs mit rechtsextremen Inhalten. Weil er vorübergehend im Haus der Burschenschaft "Danubia" in München Unterschlupf gefunden hatte, wurde die Verbindung kürzlich als verfassungsfeindliche Organisation eingestuft. (NRZ)

RALF MÜLLER

 

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Berliner Zeitung Politik 27.9.2001

BerlinOnline: Skinhead-Prozess ohne Öffentlichkeit

 

MÜNCHEN. Vor dem Münchner Landgericht hat am Donnerstag der Prozess gegen mutmaßliche Haupttäter eines brutalen Skinhead-Überfalls auf einen Griechen begonnen. Zwei jungen Männern und einer 18-jährigen Frau wird versuchter Mord aus ausländerfeindlichen Motiven vorgeworfen. Sie sollen im Januar den 31-jährigen Griechen gemeinsam mit anderen Skinheads angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben. Zu Prozessbeginn schloss die Jugendkammer die Öffentlichkeit aus.

Das große Interesse könne zu Imponiergehabe bei den Angeklagten führen und die Wahrheitsfindung behindern. (AFP)

 

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Die Welt, Lokales 27.9.2001

Skinhead-Prozess hinter verschlossenen Türen

Gericht ließ Öffentlichkeit wegen Alter der Hauptangeklagten nicht zu - Neue Frisuren sollen Distanz zur Szene zeigen

Von Michaela Koller

 

Der Prozess gegen die Hauptangeklagten im Skinhead-Überfall auf den Griechen Artemios T. (31) hat am Donnerstag mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit und einem Eklat begonnen. Ein ehemaliges Mitglied der Burschenschaft Danubia, dessen Verfahren wegen Beteiligung an dem Überfall eingestellt wurde, und Burschenschafter der Normannia-Nibelungen aus Bielefeld unterbrachen lautstark eine Pressekonferenz des Staatsanwalts Konrad Bess am Rande des Prozesses. Auf dessen Ermahnung hin verließen die beiden das Gerichtsgebäude. Die beiden Burschen wollten sich offenbar mit ihren Sprüchen für die Hauptangeklagte Maria Anna P. stark machen. Die 18-jährige Schülerin aus dem Sauerland soll laut Anklage in der Nacht zum 13. Januar dieses Jahres in der Zenettistraße nahe des Lokals Burg Trausnitz mit der Schlägerei angefangen haben, in der schließlich 15 Skinheads und zehn türkische Helfer des griechischen Opfers verwickelt waren. Ein anderer Gast der Skinheadfeier in der Burg Trausnitz beobachtete dies und holte Kameraden zur Verstärkung. Christoph S. (20) und Norman B. (25) und mindestens ein weiterer Skinhead stürmten laut Anklage aus dem Restaurant zu der 18-Jährigen und dem Opfer. "Du musst jetzt sterben, du scheiß Ausländer", sollen sie gerufen und dabei auf ihn eingeschlagen und ihn getreten haben. Der Grieche verlor dabei das Bewusstsein. Er erlitt zudem einen Nasenbeinbruch und eine Augenverletzung.

Die Angeklagten hatte zum Prozessauftakt ihr Äußeres verändert. Ihre blonden Haare ließ sich die Schülerin in der U-Haft lang wachsen; sie trug sie gestern zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden. Auch Christoph S. hat seine Frisur verändert. Statt einer Glatze trug er einen Kurzhaarschnitt. Die Bomberjacke hatte er gegen ein Jacket getauscht. Die Schülerin war zum Zeitpunkt des Überfalls noch 17 Jahre alt und damit aus strafrechtlicher Sicht noch Jugendliche. Das ist einer der Hauptgründe, warum das Gericht die Öffentlichkeit unmittelbar nach Eröffnung des Prozesses ausschloss. Die Jugendkammer zitierte dazu aus Briefen der Angeklagten, die sie aus der U-Haft an einen Freund geschickt hatte: "Das Schlimmste ist nicht der Knast, sondern es sind die Medien", hieß es darin. Ihre gesamte Familie werde da mit "reingezogen".

"Frei und offen" solle die Wahrheit in dem Verfahren ermittelt werden, ohne "Bloßstellungen und stigmatisierende Folgen", hieß dann auch in der Begründung des Gerichts für das Ausschließen der Öffentlichkeit. Dabei ging die Sorge um die Persönlichkeitsrechte der 18-Jährigen und ihrer Mitangeklagten nicht von der Verteidigung aus. Rechtsanwalt André Picker, der die Schülerin verteidigt, betonte vielmehr, ohne öffentliches Verfahren kaum die Gelegenheit zur Richtigstellung einiger Sachverhalte zu haben. Zu den Tatvorwürfen der Staatsanwaltschaft sagte Picker, der Vorwurf wegen versuchten Mordes sei nicht haltbar, da die Verletzungen des Griechen "nicht so schwerwiegend" gewesen seien. Darüber hinaus sei die Angeklagte nicht der rechten Szene zuzurechnen. Im Januar habe sie dieselbe Frisur getragen wie zum Prozessauftakt. Dem widersprach die Staatsanwalt, wonach Frisur und Kleidung eindeutig der Skinhead-Szene zuzuweisen gewesen seien.

 

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Frankfurter Rundschau Politik 27.9.2001

Skinhead-Prozess ist nicht öffentlich

 

MÜNCHEN, 27. September (dpa). Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat in München am Donnerstag das Hauptverfahren um den brutalen Skinhead-Überfall auf einen Griechen im Januar dieses Jahres begonnen. Die zuständige Jugendstrafkammer traf die Entscheidung, nur Beteiligte in den Gerichtssaal zu lassen, ohne einen entsprechenden Antrag eines Verfahrensbeteiligten und gegen den Wunsch eines Verteidigers.

Gegen drei Angeklagte wird wegen Mordversuchs verhandelt, gegen zwei weitere wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine Hauptangeklagte war zur Tatzeit am 13. Januar dieses Jahres erst 17 Jahre alt. Für diesen Fall sieht das Jugendgerichtsgesetz den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung vor.

Die vier Mitangeklagten sind volljährig. Die Jugendkammer hätte die Möglichkeit gehabt, den Prozess nur teilweise nicht öffentlich durchzuführen. Davon machte das Gericht aber keinen Gebrauch. Es solle verhindert werden, "dass sich die mündigen Angeklagten durch das Gefühl, im Mittelpunkt zu stehen, selbst schaden, indem sie dem Publikum zu imponieren versuchen", sagte der Vorsitzende Richter.

Der Prozess um die Ausschreitungen ist auf elf Tage angesetzt. Der 32-jährige Grieche war im Januar laut Anklage zunächst von der jungen Frau angegriffen worden. Skinheads, die auf einer Geburtstagsfeier waren, hatten sich dann an den gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt. Zwei Türken aus einem benachbarten Lokal waren dem Griechen zu Hilfe gekommen und hatten ihm vermutlich das Leben gerettet.

Copyright © Frankfurter Rundschau 2001

 

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Münchener Merkur Lokales 27.9.2001

Türkischer Zeuge von Skins angegriffen

34-Jähriger erneut Opfer

 

Wenige Tage vor dem Prozess gegen die mutmaßlichen Haupttäter des Skinhead-Überfalls auf der Zenettistraße ist einer der Helfer des Griechen Artemios T. vermutlich von zwei Skinheads überfallen worden.

Nach Angaben des 34-jährigen Selim hatten ihn die Männer mit den Bomberjacken in der Nacht zum Sonntag gegen 2 Uhr vor seiner Wohnung in Berg am Laim angegriffen. Dabei soll einer der Männer Selim mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Als er selbst mit dem Fuß zutreten wollte, verletzte er sich am Messer eines Kontrahenten. Der 34-Jährige rettete sich in ein Taxi.

 

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Skins schlagen erneut zu

Türke zum zweiten Mal angegriffen

 

Münchens Skins lassen nicht locker. Als sie vor einem Jahr einen Griechen überfallen hatten, kamen zwei Türken zur Hilfe und retteten den schwer verletzten Artemios T. Nun steht der Prozess bevor und einer der beiden türkischen Zeugen wurde bereits zum zweiten Mal von den Rechtsradikalen angegriffen.

In der Nacht zum Sonntag lauerten die Skins den Mann vor dessen Wohnung in Berg am Laim auf und attackierten ihn. Er bekam einen Faustschlag ins Gesicht und wurde beim Versuch, sich zu wehren, von einem Messer verletzt. Dann flüchtete der Türke in ein Taxi. Die Rechtsextremisten blasen regelrecht zur Hetzjagd auf den 34-Jährigen: Im Internet wird dessen Foto abgebildet und zur Jagd aufgerufen.

 

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Bocholter Borkener Volksblatt Politik 27.9.2001

Rheinische Post Politik 27.9.2001 19:32

"Erzieherische Gründe» und "Schutz der Privatsphäre"

Skinhead-Prozess: Öffentlichkeit ausgeschlossen

 

München (rpo). Das Hauptverfahren um den brutalen Skinhead-Überfall auf einen Griechen im Januar dieses Jahres in München wird ohne die Öffentlichkeit stattfinden.

Die zuständige Jugendstrafkammer schloss diese für die gesamte Dauer der Verhandlung aus.

Das entschied die Kammer am Landgericht München I kurz nach Beginn der Verhandlung am Donnerstag. Die Maßnahme wurde ohne einen entsprechenden Antrag eines Verfahrensbeteiligten und gegen den Wunsch eines Verteidigers getroffen. Der Vorsitzende Richter begründete sie mit «erzieherischen Gründen» und den «Schutz der Privatsphäre» der Angeklagten.

Gegen drei Angeklagte wird wegen Mordversuchs verhandelt, gegen zwei weitere wegen gefährlicher Körperverletzung.

Eine Hauptangeklagte war zur Tatzeit am 13. Januar 2001 erst 17 Jahre alt. Für diesen Fall sieht das Jugendgerichtsgesetz den Ausschluss der Öffentlichkeit vor.

Die vier Mitangeklagten sind volljährig. Die Jugendkammer hätte die Möglichkeit gehabt, den Prozess nur teilweise nichtöffentlich durchzuführen. Davon machte das Gericht keinen Gebrauch. Es solle verhindert werden, «dass sich die mündigen Angeklagten durch das Gefühl, im Mittelpunkt zu stehen, selbst schaden, indem sie dem Publikum zu imponieren versuchen», sagte der Vorsitzende Richter.

Der Prozess um die Ausschreitungen ist auf elf Tage angesetzt. Der 32-jährige Grieche war im Januar laut Anklage zunächst von der Angeklagten angegriffen worden.

Skinheads, die auf einer Geburtstagsfeier waren, hatten sich dann an den gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt. Zwei Türken aus einem benachbarten Lokal waren dem Griechen zu Hilfe gekommen und hatten ihm vermutlich das Leben gerettet.

 

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Handelsblatt Wirtschaft 27.9.2001

Grieche mit Tritten lebensgefährlich verletzt

Skinheads wegen Mordversuchs in München vor Gericht

 

Wegen versuchten Mordes an einem Griechen müssen sich drei Skinheads seit Donnerstag vor dem Landgericht München verantworten.

ap MÜNCHEN. Die Anklage wirft den beiden Lehrlingen und der Schülerin vor, den 31-Jährigen im Januar vor einer Kneipe mit Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzt zu haben. Sie hätten "aus ausländerfeindlichen Motiven in Tötungsabsicht" gehandelt. Nur weil mehrere Türken dem Opfer zu Hilfe geeilt seien, habe der Mann überlebt.

Die Jugendkammer schloss die Öffentlichkeit vom weiteren Verfahren aus. Das große Medieninteresse könnte den 18 bis 20 Jahre alten Hauptangeklagten den Lebensweg verbauen und sie zu falschen Aussagen aus Imponiergehabe verleiten. Mit ihnen stehen zwei weitere Rechtsextremisten wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Das Urteil wird Ende Oktober erwartet.

Am Rande einer Geburtstagsfeier mit rund 60 Skinheads und Neonazis soll die 18-jährige Maria von P. den Griechen auf der Straße provoziert und geschlagen haben. Darauf seien ihr 20-jähriger Freund Christoph S. und der 18-jährige Dominic B. auf den Mann losgestürmt und hätten ihn brutal zusammengetreten. Unter Rufen wie „Du musst jetzt sterben, Kanak!" hätten sie dem bewusstlos am Boden liegenden Opfer mit ihren Springerstiefeln gegen den Kopf getreten, heißt es in der Anklage. Einer der fünf Angeklagten sei ihm mit beiden Stiefeln ins Gesicht gesprungen, und das Mädchen habe ihm den Kopf mehrfach aufs Straßenpflaster geknallt.

Der Grieche erlitt schwere Gesichts- und Augenverletzungen und schwebte zeitweilig in Lebensgefahr. Als zehn Türken aus einem anderen Lokal zu Hilfe eilten, kam es zu einer Massenschlägerei mit rund 15 Skinheads. Sechs von ihnen wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt.

Laut Staatsanwaltschaft hatte Maria von P. in der Tatnacht 2,3 Promille Alkohol. Der Neonazi Christoph S. war bei der Massenschlägerei k.o. gegangen, von Burschenschaftlern versteckt worden und schließlich nach dreiwöchiger Fahndung in Rotterdam verhaftet.

Die Hauptangeklagten hatten sich bis zur Verhandlung wieder die Haare wachsen lassen. Immer wieder schauten sie grinsend auf die überfüllten Zuschauerbänke. Noch vor Verlesung der Anklage schloss die Jugendstrafkammer die Öffentlichkeit aus.

Der Vorsitzende Richter erklärte, die 18-jährige habe in abgefangenen Briefen beklagt, dass durch das bundesweite Medieninteresse ihre ganze Familie in den Fall hineingezogen und sie selbst wohl nie mehr eine Stelle bekommen werde. Drei weitere Angeklagte seien Heranwachsende.

Einer der Türken, die dem Griechen geholfen hatten, wurde am vergangenen Sonntagmorgen vor seinem Haus von zwei Skinheads angegriffen. Er erlitt Schlag- und Stichverletzungen.

Die Täter konnten flüchten.

HANDELSBLATT, Donnerstag, 27. September 2001

 

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Augsburger Allgemeine Politik 27.9.2001

Fränkischer Tag Politik 27.9.2001

Fuldaer Zeitung Politik 27.9.2001

Goslarsche Zeitung Vermischtes 27.9.2001

Offenbach Post Politik 27.9.2001

Remscheider GA Politik 27.9.2001

Salzgitter-Zeitung Politik 27.9.2001

Westdeutsche Zeitung Politik 27.9.2001

Westfälische Rundschau Vermischtes 27.9.2001

Zeitungsgruppe WAZ Vermischtes 27.9.2001

 

Skinhead-Prozess: Öffentlichkeit gesamtes Verfahren ausgeschlossen

 

München (dpa) - Im Hauptverfahren um den brutalen Skinhead- Überfall auf einen Griechen im Januar dieses Jahres in München hat die zuständige Jugendstrafkammer die Öffentlichkeit für die gesamte Dauer der Verhandlung ausgeschlossen. Das entschied die Kammer am Landgericht München I kurz nach Beginn der Verhandlung am Donnerstag. Die Maßnahme wurde ohne einen entsprechenden Antrag eines Verfahrensbeteiligten und gegen den Wunsch eines Verteidigers getroffen.

Der Vorsitzende Richter begründete sie mit «erzieherischen Gründen» und den «Schutz der Privatsphäre» der Angeklagten.

Gegen drei Angeklagte wird wegen Mordversuchs verhandelt, gegen zwei weitere wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine Hauptangeklagte war zur Tatzeit am 13. Januar 2001 erst 17 Jahre alt. Für diesen Fall sieht das Jugendgerichtsgesetz den Ausschluss der Öffentlichkeit vor.

Die vier Mitangeklagten sind volljährig. Die Jugendkammer hätte die Möglichkeit gehabt, den Prozess nur teilweise nichtöffentlich durchzuführen.

Davon machte das Gericht keinen Gebrauch. Es solle verhindert werden, «dass sich die mündigen Angeklagten durch das Gefühl, im Mittelpunkt zu stehen, selbst schaden, indem sie dem Publikum zu imponieren versuchen», sagte der Vorsitzende Richter.

Der Prozess um die Ausschreitungen ist auf elf Tage angesetzt. Der 32-jährige Grieche war im Januar laut Anklage zunächst von der Angeklagten angegriffen worden. Skinheads, die auf einer Geburtstagsfeier waren, hatten sich dann an den gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt. Zwei Türken aus einem benachbarten Lokal waren dem Griechen zu Hilfe gekommen und hatten ihm vermutlich das Leben gerettet.

 

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Netzeitung Politik 27.9.2001

Münchner Skinhead-Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

 

Wegen eines brutalen Überfalls auf einen Griechen stehen in München drei Skinheads vor Gericht. Die Öffentlichkeit ist von dem Verfahren ausgeschlossen.

Mehr als acht Monate nach dem brutalen Überfall auf einen Griechen hat vor dem Landgericht München der Prozess gegen die mutmaßlichen Haupttäter begonnen.

Zwei junge Männer und eine Frau müssen sich wegen versuchten Mordes aus ausländerfeindlichen Gründen verantworten. Zwei weiteren Männern wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen am 13. Januar in München einen 31-jährigen Griechen gemeinsam mit anderen Skinheads mit Tritten und Schlägen traktiert haben.

 

Das Opfer wurde dabei lebensgefährlich verletzt.

 

Die zuständige Jugendstrafkammer schloss die Öffentlichkeit für die gesamte Dauer der Verhandlung aus. Der Vorsitzende Richter begründete dies mit «erzieherischen Gründen» und den «Schutz der Privatsphäre» der Angeklagten. Zudem war die Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt gewesen. Die Frau habe Furcht vor großen Interesse seitens der Medien geäußert. Bei ihr handelt es sich um eine Nachfahrin des früheren Reichskanzlers und späteren Vizekanzlers von Adolf Hitler, Franz von Papen.

 

Tritte mit Springerstiefeln

 

Die zur Tatzeit erst 17-Jährige soll den Überfall provoziert haben. Laut der Anklage hat die stark angetrunkene Frau am Rande einer Geburtstagsfeier, bei der der rund 60 Skinheads und Neonazis anwesend waren, den Griechen auf offener Straße geschlagen und beschimpft. Ihre zwei ebenfalls angeklagten Freunden hätten den Mann dann mit Fäusten geschlagen und Springerstiefeln getreten. Ere erlitt dabei schwere Augen- und Kopfverletzungen.

 

Bereits sechs Männer verurteilt

 

Zwei Türken aus einem benachbarten Lokal kamen dem Griechen zu Hilfe und retteten ihm vermutlich das Leben. Nach ihrem Eingreifen kam es vor dem Lokal zu einer Massenschlägerei, bei der hinzugekommene Skinheads weitere Menschen schwer verletzten.

Sechs Skinheads wurden wegen des Überfalls bereits zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Für das neue Verfahren wurden zunächst elf Verhandlungstage angesetzt. Ein Ende wird Ende Oktober erwartet.

Für das Web ediert von Corina Kolbe

 

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Westfalenpost Vermischtes 27.9.2001

"War gar nicht so schlimm"

 

München/Arnsberg/Plettenberg. (ddp/rtr/dpa) Mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit hat gestern der Prozess gegen die Hauptangeklagten im Münchner Skinhead-Überfall begonnen. Nur so könne der Sachverhalt frei und offen erörtert und die Wahrheit umfassend ermittelt werden, begründete der Vorsitzende Richter der Jugendkammer die Entscheidung.

Außerdem zitierte er aus dem Brief der 18-jährigen Arnsbergerin Maria-Anna von Papen, die als eine der mutmaßlichen Haupttäter mit auf der Anklagebank sitzt: Für sie sei nicht das Gefängnis "das Schlimmste sondern die Medien".

Maria-Anna von Papen, der 20-jährige Christoph Schulte aus Plettenberg und ein 19-jähriger Auszubildender aus München sind wegen versuchten Mordes angeklagt. Sie müssen sich außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung an drei türkischen Helfern des 31-jährigen griechischen Opfers verantworten. Zwei weitere Skins sitzen wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank.

Die Rechtsextremisten hatten im Januar während einer Geburtstagsfeier mit Gleichgesinnten in einer Münchner Gaststätte laut Anklage ihr Opfer bewusstlos geschlagen. Der 31-Jährige erlitt einen Nasenbeinbruch und eine Augenverletzung. Mehrere Türken waren aus einem gegenüberliegenden Lokal dem Angegriffenen zu Hilfe gekommen. Daraufhin kam es zu einer Massenschlägerei zwischen mindestens 15 Skinheads und zehn Türken.

Nach Auskunft der Verteidigung werden die Arnsbergerin und der Plettenberger zu den Tatvorwürfen nicht im einzelnen Stellung nehmen.

Rechtsanwalt Andréé Picker sagte am Rande des Prozesses, der Tatvorwurf des versuchten Mordes sei nicht haltbar. Die Verletzungen des 31-jährigen griechischen Opfers seien "nicht so schwerwiegend" gewesen. Seine 18-jährige Mandantin sei zudem gar nicht der Skinheadszene zuzurechnen.

"Ich weiß nicht, wo diese Schärfe und dieser politische Hintergrund herkommt", sagte Picker. Die Geburtstagsfeier in dem Münchner Lokal sei zudem "kein rechtsradikales Schlägertreffen" gewesen. In zwei Prozessen sind jeweils im Mai und im August Täter wegen des Skinheadüberfalls zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Laut Anklageschrift hatte die mit 2,28 Promille stark angetrunkene 18-jährige Arnsbergerin vor einem Münchner Lokal, in dem sich überwiegend Angehörige der Skinhead-Szene aufhielten, den zufällig vorbeikommenden Griechen beleidigt und geschlagen. Auch andere Skinheads sollen danach den Griechen geschlagen haben. Auf den bereits bewusstlos am Boden liegenden Mann sollen sie unter anderem mit Springerstiefeln eingetreten haben. Eine Gruppe von Türken kam dem Griechen zu Hilfe, worauf laut Anklageschrift eine Straßenschlacht zwischen 15 "mobartig randalierenden Skinheads" und mehr als zehn türkischen Helfern entstand.

Den 20-jährigen Plettenberger beschuldigt die Staatsanwaltschaft, brutal auf den bereits blutend am Boden liegenden Mann eingetreten und dabei fremdenfeindliche Parolen gerufen zu haben. Unmittelbar nach dem Überfall hatte der Angeklagte in dem Verbindungshaus der inzwischen vom bayerischen Verfassungsschutz überwachten, rechtsradikalen Münchner Burschenschaft Danubia Unterschlupf gefunden. Im Februar wurde er in den Niederlanden verhaftet.

Die Angeklagten trugen Jacketts, Sweat-Shirts und Pullover. Einige hatten ihre Haare wachsen lassen. Zur Tatzeit sollen sie noch mit kahlrasierten Schädeln und Springerstiefeln aufgetreten sein. Der Prozess dauert bis zum 26. Oktober.

 

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